Rechtsprechung
BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1843) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 25.07.1975 - 1 K 252/74
- BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann sich aus dem unter Verkennung der Darlegungspflicht leidenden Beschwerdevorbringen der Klägerin nicht ergeben (s. BVerwGE 13, 90). - BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64
Abwehrrecht des Staatsbürgers aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der hierfür angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 055.64 - ist ebenfalls nicht erkennbar. - BVerwG, 06.04.1961 - III C 363.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Daraus ergibt sich, daß tätige Reue nur bei Selbstaufdeckung angenommen werden darf und begrifflich nicht mehr in Betracht kommen kann, nachdem die Behörde die Unrichtigkeit der gemachten Angaben bereits anderweitig festgestellt hat (vgl.Urteil vom 6. April 1961 - BVerwG III C 363.59 - [Buchholz a.a.O. Nr. 17]).
- BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 57.75
Lastenausgleichsrecht - Ausschließung von Verstorbenen - Verhaltensprüfung
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Darüber hinauf bleibt auch bei der Ausschließung von Verstorbenen der Verstorbene Subjekt der mißbilligten Handlung und damit Objekt der vorzunehmenden Verhaltensprüfung(Urteil vom 26. August 1976 - BVerwG V C 57.75 - [Buchholz 427.3, § 360 LAG Nr. 53; Mtbl. BAA 1977, 18]). - BVerwG, 19.03.1969 - V C 038.65
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführteEntscheidung vom 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - enthält keine Ausführungen zum Begriff der tätigen Reue im Rahmen der lastenausgleichsrechtlichen Ausschließungsmaßnahmen. - BVerwG, 03.07.1968 - V C 077.67
Ausschluss von Ausgleichsleistungen bei falschen Angaben über Entstehung oder …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Inwieweit sich in diesem Zusammenhang eine Abweichung des angegriffenen Urteils von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 3. Juli 1968 - BVerwG V C 077.67 - ergeben könnte, ist nicht ersichtlich. - BVerwG, 11.11.1959 - IV C 208.58
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Als tätige Reue kann die nachträgliche Berichtigung vorsätzlich falscher Angaben eine Ausschließung nur hindern, wenn der Täter im Zeitpunkt der Berichtigung nicht wußte und bei verständiger Würdigung der Sachlage auch nicht damit rechnen mußte, daß die Unrichtigkeit bereits ganz oder zum Teil entdeckt war(Urteil vom 11. November 1959 - BVerwG IV C 208.58 [Buchholz 427.3 § 360 LAG Nr. 10]). - BVerwG, 01.10.1958 - IV C 237.58
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Nicht notwendig ist, daß die Kenntnis von dem tatsächlichen Sachverhalt zwingend zu einer Ablehnung des gestellten Antrages hätte führen müssen(Urteile vom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 99.54 - und1. Oktober 1958 - BVerwG IV C 237.58 - [Buchholz 427.3, § 360 LAG Nr. 1 und Nr. 5 a]). - BVerwG, 16.02.1956 - III C 99.54
Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Nicht notwendig ist, daß die Kenntnis von dem tatsächlichen Sachverhalt zwingend zu einer Ablehnung des gestellten Antrages hätte führen müssen(Urteile vom 16. Februar 1956 - BVerwG III C 99.54 - und1. Oktober 1958 - BVerwG IV C 237.58 - [Buchholz 427.3, § 360 LAG Nr. 1 und Nr. 5 a]).